OFFENLEGUNGSPFLICHT

Informationsfreiheitsgesetz

Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (BGBl. I Nr. 5/2024) sind ausschließlich schriftlich an ifg@ooevh.at mit Angabe des vollständigen Namens des Antragsstellers sowie des Verweises auf das Informationsfreiheitsgesetz zu richten.